Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Wiesbaden, den 13.09.2011
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Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind, soweit für den Einzelfall nicht anders schriftlich vereinbart, Bestandteil aller Verträge für Dienstleistungen mit der
Assetive GmbH
Stiftstraße 12
65183 Wiesbaden
nachfolgend Assetive genannt.
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Die Bezeichnung Kunde bezieht sich auf den jeweiligen Vertragspartner.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben würden, sofern sie dies bedacht hätten.
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§1 Urheberrecht
Mit Ausnahme der explizit und schriftlich freigegebenen Elemente des Vertragsgegenstandes, stehen Assetive alle Rechte an Software, Quellcodes, Scripten, Inhalten, Texten, Grafiken, Fotos, Multimedia und Layout zu, sofern diese nicht vom Kunden selbst geliefert wurden.
Jede Form von Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Assetive. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Urheberrechts (UrhG).
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§2 Angebote
2.1 Alle Angebote sind stets freibleibend für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Datum der Angebotsstellung. Irrtümer und Tippfehler sind dabei vorbehalten.
Alle Aufträge und Vereinbarung sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Kunden schriftlich, per Brief, Email oder Fax, bestätigt wurden.
2.2 Bei Aufträgen zur Erbringung von individuellen Leistungen (z.B. Softwareentwicklung, Mediendesign, Konzeption, o. ä.) für einen Kunden behält sich Assetive vor, von im Vorfeld gemachten Kostenvoranschlägen abzuweichen, wenn der Kunde nach Auftragserteilung darüber hinaus gehende Leistungen in Anspruch oder die Anforderungen an die Art und / oder den Umfang der zu erbringenden Leistungen maßgeblich ändert oder ergänzt.
2.3 Mündliche Nebenabreden und mündlich erteilte Aufträge erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie im Nachgang schriftlich, per Brief, Email oder Fax, bestätigt werden.
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§3 Liefertermin
3.1 Im Falle höherer Gewalt ist Assetive berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben, bzw. von noch nicht erfüllten Teilen des Vertrages zurückzutreten.
Höhere Gewalt wären z.B. Feuer, Krieg, Energiemangel und andere von Assetive nicht zu vertretende Umstände.
3.2 Gerät Assetive verschuldet in Leistungsverzug, so kann der Kunde nach setzen einer Nachfrist von vier Wochen mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Vom Vertragspartner gewünschte Erweiterungen und / oder Änderungen verlängern die Leistungsfrist um eine dann zu vereinbarende angemessene Zeit.
3.4 Assetive ist berechtigt, im Fall des Rechnungsverzugs durch den Kunden während der Projektlaufzeit, die Leistungserbringung um die kumulierte Anzahl der Verzugstage aller Rechnungen und Teilrechnungen aufzuschieben. Im Falle eines Zahlungsverzuigs einer Teilrechnung ist Assetive weiterhin berechtigt, die Übergabe des Projektes an den Kunden von einem vorherigen Ausgleich der letzen offenen Teilrechnung abhängig zu machen.
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§4 Änderungsvorbehalt
Änderungen an der Art der Leistungserbringung, die sich als technisch nötig erweisen, oder im Sinne einer besseren Leistungserbringung angeraten erscheinen und - unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden - zumutbar sind, bleiben Assetive vorbehalten.
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§5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Bei Verträgen zwischen Assetive und Nichtkaufleuten, behält sich Assetive das Eigentum am Vertragsgegenstand, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden vor. Wird durch Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine neue Ware hergestellt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
5.2 Bei Verträgen zwischen Assetive und Kaufleuten hingegen behält sich Assetive das Eigentum am Vertragsgegenstand vor, bis der Kunde alle gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich welchen Rechtsverhältnisses, von Assetive gegen ihn, erfüllt hat. Wird durch Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware eine neue Ware hergestellt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Für den Fall der Übersicherung gilt eine dingliche Freigabeklausel.
5.3 Der Kunde darf über die o. a. Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung von Assetive verfügen. Forderungen des Kunden, die durch Weiterveräußerung entstehen, sind somit an Assetive abgetreten.
5.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder Nutzung der Vorbehaltsleistungen durch Dritte wird der Kunde auf das Eigentum von Assetive hinweisen und ihn benachrichtigen.
5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, im speziellen Fall des Auftraggebers bei Leistungen, denen keine Produkte, sondern beratende Leistungen (z.B. Konzeption, Support, Web-Design, Consulting o. ä.) zugrunde liegen, ist Assetive berechtigt, die weitere Zurverfügungstellung dieser Leistungen bzw. Freischaltung derer zu verhindern, bis der Kunde seiner Verpflichtung, insbesondere der Zahlungsverpflichtung, wieder nachkommt.
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§6 Gewährleistung
Assetive übernimmt die Gewährleistung für sämtliche Elemente des Vertragsgegenstandes und ist bei Fehlern zur kostenlosen Korrektur verpflichtet. Für Elemente, die durch den Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert worden sind, entfällt jegliche Gewährleistung durch Assetive.
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§7 Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen über Assetive Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch für übergebene Dokumente und sonstige Materialien.
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§8 Zahlung, Verzug
Bei Zustandekommen eines gültigen Auftrags, werden 50 Prozent des Auftragsvolumens sofort fällig. Die verbleibenden 50 Prozent werden nach Fertigstellung des Auftrags abgerechnet. Sollte die Leistungsdauer eines Auftrags einen Monatswechsel überschreiten, so ist Assetive berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen gegen geeigneten Nachweis zu verlangen.
Rechnungen von Assetive sind nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, anderweitige Zahlungsvereinbarungen wurden schriftlich getroffen.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Assetive vor. Die Annahme dieser erfolgt an Erfüllung statt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8,42% pro Monat sowie Mahnkosten fällig, ab dem Tag, an dem der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät. Weiterhin gelten in diesem Fall die besonderen Regelungen zu Lieferfristen, so wie sie in §3.4 beschrieben sind.
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§9 Haftung
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht immer möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt oder Programm zu erstellen.
Assetive haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Einnahmen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Assetive ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Für die Datenspeicherung sensibler Daten des Kunden im Rahmen der Diensterbringung von Internethostingleistungen und ASP sichert Assetive dem Kunden eine hohe Sorgfalt bei der Verhinderung von unrechtmäßigen Datenzugriffen durch Dritte zu. Dies beinhaltet u. a. die regelmäßige Wartung von zur Verfügung gestellten Servern, sofern ein entsprechender Wartungsvertrag mit dem Kunden geschlossen wurde.
Für eventuelle Schäden die dem Kunden aus trotzdem erlangten unrechtmäßigen Datenzugriffen durch Dritte entstehen, übernimmt Assetive keine Haftung.
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§10 Zusatzvereinbarungen für Domains und Hosting
Assetive berät Firmen und Privatpersonen hinsichtlich ihrer Anwendungen und Präsenzen im Internet / World Wide Web und stellt auf Wunsch des Kunden auch (zum Teil virtualisierte) Server zur Datenvorhaltung und Bereitstellung im Internet zur Verfügung. Das Server-Hosting, das Server-Housing sowie das Anmieten von Domänennamen beim zuständigen NIC wird von anderen Firmen (Providern) übernommen, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden zu akzeptieren sind.
Serverausfallzeiten können von Assetive nicht ausgeschlossen werden, der Kunde kann aufgrund von Serverausfallzeiten keine Ansprüche gegen Assetive geltend machen. Für Störungen innerhalb der Internetinfrastruktur oder Teilbereichen (Subnetzen) davon übernimmt Assetive keine Haftung.
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§11 Datensicherheit, Datenversand
11.1 Der Kunde stellt Assetive von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an Assetive - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Seine Daten werden regelmäßig gesichert. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, dass übermittelte Daten abgehört werden. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf und stellt Assetive von jeglichen Haftungsansprüchen frei.
11.2 Bei elektronischer Übermittlung von Waren und Dokumenten an Assetive, sei es aktiv (z.B. durch Herunterladen von einem Netzwerk) oder passiv (z.B. durch Empfang einer elektronischen Post), gilt die Zustellung mit vollständiger Speicherung auf dem gewünschten Zielsystem als ausgeführt. Im Falle einer erfolglosen bzw. fehlerhaften Übermittlung hat Assetive dies unverzüglich mitzuteilen, damit die Übermittlung erneut vorgenommen werden kann, sofern er nicht selbst diese durchführen kann. Assetive übernimmt keinerlei Haftung für durch erfolglose, bzw. fehlerhafte Übermittlung direkt, oder indirekt entstandene Schäden.
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§12 Bildschirmansicht bei Onlineprojekten
Da jeder Monitor anders kalibriert ist, kann es bei Onlineprojekten von Bildschirm zu Bildschirm Farbunterschiede geben, dies stellt keinen Mangel dar.
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§13 Stundensätze
Bei der Berechnung von Stundensätzen werde angebrochene Stunden auf jeweils eine Stunde aufgerundet.
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§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Assetive.